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Landgericht Bielefeld, 19 O 218/23

Datum:
16.08.2023
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 O 218/23
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2023:0816.19O218.23.00
 
Tenor:

Der Antrag des Verfügungsklägers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung durch Hinterlegung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung die Verfügungsbeklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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