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Landgericht Bielefeld, 9 O 76/21

Datum:
21.04.2022
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 O 76/21
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2022:0421.9O76.21.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 13.574,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.10.2021 Zug um Zug gegen Übergabe und Über​eig​nung des Fahrzeugs Audi A5 Coupé mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer XXX zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des vorstehend näher bezeichneten PKW in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.025,55 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 13 % und die Beklagte zu 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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