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Landgericht Bielefeld, 8 O 395/21

Datum:
10.08.2022
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 395/21
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2022:0810.8O395.21.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, I-7 U 118/22
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 11.304,84 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.09.2021 zu zahlen.

2.

Die Beklagten werden weiter als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 850,91 Euro nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 03.02.2022 zu zahlen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 25 % und die Beklagten zu 75 %.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für beide Parteien jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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