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Landgericht Bielefeld, 3 O 254/21

Datum:
28.01.2022
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 254/21
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2022:0128.3O254.21.00
 
Vorinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, I-2 U 3/22
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von € 15.999,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2021 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übertragung des Eigentums an dem Faksimile „Das Gebetbuch der Päpste“, Exemplar 375/999 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in dem Antrag zu Ziffer 1) näher benannten Faksimiles in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 1.029,35 zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2021 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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