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Landgericht Bielefeld, 3 O 105/20

Datum:
02.09.2022
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 105/20
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2022:0902.3O105.20.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, I-2 U 179/22
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von € 6.498,64 nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2019 Zug-um-Zug gegen Übergabe und Übertragung des Eigentums an den Faksimiles

„Leonardo da Vinci — Zeichnungen" Exemplar 831/950

und

„Boccaccio Decameron" Exemplar 955/999 zu zahlen.

2.       Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme der in dem Antrag zu Zifer 1) näher benannten Faksimiles seit dem 01.12.2019 in Annahmeverzug befindet.

3.       Es wird weiter festgestelt, dass der Beklagten kein Anspruch gegen Kläger aus dem Vertrag vom 13.06.2019 über das Faksimile „Boccaccio Decameron" auf Zahlung des restlichen Kaufpreises in Höhe von € 99,36 zusteht.

4.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.       Die Widerklage wird abgewiesen.

6.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte

7.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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