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Landgericht Bielefeld, 22 S 158/21

Datum:
10.01.2022
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 S 158/21
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2022:0110.22S158.21.00
 
Tenor:

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Darüber hinaus ist beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 3.000,00 € festzusetzen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung.

 
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