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Landgericht Bielefeld, 8 O 440/20

Datum:
07.07.2021
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 440/20
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2021:0707.8O440.20.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 13 U 459/21
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.622,11 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.12.2020 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeuges VW Passat 2.0 TDI mit der Fahrgestellnummer XXX, zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Fahrzeuges VW Passat 2.0 TDI mit der Fahrgestellnummer XXX in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.324,60 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.02.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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