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Landgericht Bielefeld, 8 O 419/20

Datum:
24.02.2021
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 419/20
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2021:0224.8O419.20.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 34.991,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2021 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Audi Q3 2.0 TDI quattro, Fahrzeug-Ident.-Nr. XXX.

2.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Entgegennahme des Fahrzeugs zu 1) in Annahmeverzug befindet.

3.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.437,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.01.2021 zu zahlen.

4.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

5.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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