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Landgericht Bielefeld, 6 O 5/19

Datum:
17.05.2021
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 5/19
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2021:0517.6O5.19.00
 
Tenor:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin18.399,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 06.12.2018 zu zahlen, Zug um Zug gegen Herausgabe des Buches Chansonnier de Montchenu, 1380 nummerierte Exemplare, Art.Nr. 16003 und des Stundenbuches Maria Stuart, 999 nummerierte Exemplare, Art.Nr. 16004.

Die Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, die Klägerin von dem außergerichtlichen Gebührenanspruch ihrer Prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte A. in Höhe von 1.100,51 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin werden der Klägerin und der Beklagten zu 1) je zur Hälfte auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt diese selbst. Die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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