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Landgericht Bielefeld, 5 O 63/21

Datum:
30.03.2021
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 O 63/21
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2021:0330.5O63.21.00
 
Tenor:

1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das aufgrund der Sperrung vom 01. März 2021 deaktivierte und/oder gesperrte A.-Profil der Antragstellerin mit den Nutzernamen „x.“ unter der URL https://www.A..com/x. wiederherzustellen und ihr die Nutzung ihres Accounts wieder zu ermöglichen.

2. Der Antragsgegnerin wird darüber hinaus verboten, die Antragstellerin von der Nutzung ihres A.-Profils mit den Nutzernamen „x.“ unter der URL https://www.A..com/x. auszuschließen bzw. die Deaktivierung und/oder Sperrung jenes Kontos vom 01. März 2021 aufrechtzuerhalten.

Der Antragsgegnerin wird im Fall der Zuwiderhandlung gegen den Tenor zu Ziff. 2 angedroht:

oder

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

Der Verfahrenswert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

 
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