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Landgericht Bielefeld, 100 StVK 632/21

Datum:
07.04.2021
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
19. Strafvollstreckungskammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
100 StVK 632/21
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2021:0407.100STVK632.21.00
 
Tenor:

Der Antrag der Staatsanwaltschaft Essen gemäß § 459g Abs. 5 S. 1, 2. Var. StPO festzustellen, dass die Vollstreckung der Wertersatzeinziehung unterbleibt, dem sich der Verurteilte mit anwaltlichem Schriftsatz vom 06.04.2021 angeschlossen hat, wird abgelehnt.

 
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