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Landgericht Bielefeld, 2 KLs 1/20

Datum:
03.03.2020
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
II. Große Strafkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 KLs 1/20
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2020:0303.2KLS1.20.00
 
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, 4 SGR 31/20
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Der Beschuldigte hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin zu tragen.

Angewandte Vorschrift: § 63 StGB.

 
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