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Landgericht Bielefeld, 22 S 111/20

Datum:
24.09.2020
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 S 111/20
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2020:0924.22S111.20.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht für den Kläger Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen oder die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.

 
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