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Landgericht Bielefeld, 9 O 521/18

Datum:
01.08.2019
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
9. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 O 521/18
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2019:0801.9O521.18.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 19 U 882/19
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 14.328,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.02.2019 zu zahlen.

In Bezug auf den Klageantrag zu 2 wird die Klage als unzulässig verworfen. Im Übrigen wird sie als unbegründet abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 36 % und die Beklagte zu 64 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen ihn vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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