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Landgericht Bielefeld, 8 O 342/18

Datum:
08.02.2019
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 342/18
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2019:0208.8O342.18.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 7 U 22/19
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 2.761,63 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.09.2017 sowie weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 82,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.08.2018 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen weiteren materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, welcher ihm aus dem in Rede stehenden Verkehrsunfall vom 16.09.2015 mit dem von dem Beklagten zu 1) geführten und bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Fahrzeug Pkw Range Rover, amtliches Kennzeichen XXX, auf dem R.wall (L XXX) in D. bereits entstanden ist respektive noch entstehen wird, soweit der Anspruch nicht auf einen Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 90% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 10%.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufige vollstreckbar.

 
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