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Landgericht Bielefeld, 2 O 231/18

Datum:
18.10.2019
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 231/18
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2019:1018.2O231.18.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 11 U 5/20
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 337,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 22,00 € seit dem 08.03.2018, aus 300,00 € seit dem 25.04.2018 und aus 15,00 € seit dem 24.10.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 80%, die Klägerin zu 15% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 5%. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 25%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 80% und die Klägerin zu 15%. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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