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Landgericht Bielefeld, 24 S 5/19

Datum:
03.09.2019
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
24. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 S 5/19
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2019:0903.24S5.19.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12.04.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.647,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 28.11.2017 zu zahlen.

Die Beklagte wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 347,60 Euro zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.Die Streithelferin trägt ihre eigenen Kosten selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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