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Landgericht Bielefeld, 1 O 309/18

Datum:
10.05.2019
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
1. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 O 309/18
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2019:0510.1O309.18.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 27 U 127/19
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt,

-              an den Kläger 11.600,61 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 10.220,21 EUR seit dem 02.11.2018 und aus 11.600,61 EUR seit dem 11.05.2019 sowie

-              den Kläger von den weiteren Ratenzahlungen seit Mai 2019 aus dem mit der H. Bank AG geschlossenen Darlehensvertrag Nr. 5314583947 vom 19.10.2017 in Höhe von 172,55 EUR pro Monat freizustellen

Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs VW Touran 2.0 TDI mit der Fahrzeugidentifikationsnummer XXX und dem amtlichen Kennzeichen XXX, der Übertragung des Anwartschaftsrechts, Rückgabe der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie der zugehörigen Fahrzeugschlüssel.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des vorbezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.029,35 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.11.2018 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger alle weiteren Schäden, welche ursächlich mit dem Kaufvertrag über das vorstehend genannte Fahrzeug zusammenhängen, zu ersetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 43 % und der Beklagten zu 57 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrags. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des beizutreibenden Betrags leistet.

Der Streitwert wird auf 27.100,00 EUR festgesetzt.

 
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