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Landgericht Bielefeld, 19 O 223/18

Datum:
28.01.2019
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
19. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 O 223/18
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2019:0128.19O223.18.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 22.309,18 € Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.11.2017 Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Kraftfahrzeuges vom Typ AUDI A4 Avant 2,0 TDI mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer XXX sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von weiteren 1.358,86 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 01.11.2017 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme des Kraftfahrzeuges vom Typ AUDI A4 Avant 2,0 TDI mit der Fahrzeugidentifizierungsnummer XXX in Annahmeverzug befindet.

              Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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