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Landgericht Bielefeld, 10 O 66/18

Datum:
14.06.2019
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
10. Zivilkammer; I. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 66/18
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2019:0614.10O66.18.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, der Klägerin – solange diese Inhaberin eines mittelbar über die Beklagten zu 2) gehaltenen Kommanditanteils an der Beklagten zu 1) ist – die ladungsfähigen Anschriften (Wohnort, Postleitzahl und Straße mit Hausnummer) in der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen zu HRA xxxx aufgeführten Kommanditisten zu Ziffer 5c) mit Ausnahme der Kommanditistin D. K. I. sowie der Dr. E. Unternehmensverwaltung GmbH & Co. KG in M.(Beklagte zu 2)) zu benennen.Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, der Klägerin – solange diese als Treugeberin an der Innengesellschaft der Beklagten zu 2) beteiligt ist – die durch sie als Treuhänderin vertretenen Treugeber, und zwar mit Vornamen, Nachnamen, ladungsfähige Anschrift und Beteiligungshöhe, ausgenommen die Klägerin, zu benennen.

Die Beklagten zu 1) und 2) werden als Gesamtschuldner verurteilt, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.019,83 Euro nebst fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.02.2018 zu zahlen.Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.Das Urteil ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 Euro vollstreckbar.

 
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