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Landgericht Bielefeld, 4 O 73/18

Datum:
03.12.2018
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 73/18
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2018:1203.4O73.18.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 4 U 20/19
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Das beklagte Land wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise  Ordnungshaft, oder einer fälligen Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten zu unterlassen, den folgenden Cartoon von R. M.

[in anonymisierter Fassung entfernt]

öffentlich zugänglich zu machen, wenn dies geschieht wie am 13.12.2017 unter https://schule xx.de/

Bildadresse:

              https://schule xxx.de.jpg

Das beklagte Land wird weiter verurteilt, an die Klägerin Schadensersatz in Höhe von 2.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.05.2018 zu zahlen.

Das beklagte Land wird darüber hinaus verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.239,40 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem beklagten Land auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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