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Landgericht Bielefeld, 16 O 24/17

Datum:
07.02.2018
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
7. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 O 24/17
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2018:0207.16O24.17.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 4 U 49/18
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

I.

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu verhängenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den persönlich haftenden Gesellschaftern,

zu unterlassen

im geschäftlichen Verkehr das Produkt „L. "

1.

als diätetisches Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät) zur diätetischen Behandlung von Herpes-Simplex-Viren

und /oder

zur diätetischen Behandlung bei Infektionen durch Herpesviren, insbesondere Herpes simlex labialis

in den Verkehr zu bringen,

sofern dies geschieht wie in Anlage K3 wiedergegeben;

2.

wie folgt zu bewerben:

2.1.

„Zur diätetischen Behandlung von Herpes-Simplex-Viren“,

2.2.

„...zur diätischen Behandlung bei Infektionen durch Herpesviren, insbesondere Herpes simlex labialis“,

2.3.

„L. dient der diätischen Behandlung von Lippenherpes“,

2.4.

„Die Inhaltsstoffe von L. weisen die Eigenschaft auf, bei beginnendem Juckreiz und Bläschenbildung in kürzester Zeit Herpes diätisch günstig beeinflussen zu können“,

2.5.

„Die Kombination von hochdosiertem L-Lysin mit ernährungsphysiologisch wichtigen Vitaminen, Spurenelementen und Bioflavonoiden hat die Eigenschaft, die entzündliche Phase einer Herpeserkrankung diätisch zu unterdrücken, und trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems sowie zur Erhaltung einer normalen Haut bei“,

2.6.

„Wer wiederholt Herpes erkrankt, sollte den L-Lysin-Spiegel im Blut hoch halten. Das gewährleistet man durch den täglichen Verzehr eines Trinkfläschchens L.“,

2.7.

„L. hemmt Herpes von innen“,

2.8.

„Somit unterdrückt L. zuverlässig die entzündliche Phase einer Herpeserkrankung“,

2.9.

„L. unterstützt das Immunsystem“,

2.10.

„L. enthält zusätzlich neben dem Arginin-Blocker L-Lysin Zink, Selen, die B-Vitamine B2, B6 und B12, Vitamin C, Vitamin D3, Vitamin E und Bioflavonoide, die im Zusammenspiel der Herpesproduktion hemmen, die Immunabwehr stärken und die Hauterneuerung fördern“,

2.11.

„L-Lysin hat die Eigenschaft, Herpes von innen zu hemmen“,

2.12.

„Reduziert Schmerzen, Spannen und Brennen“,

2.13.

„Das besondere an L.:

2.13.1.

„Verwandelt dich bei Lippenherpes schneller zurück“,

2.13.2.

„Verkürzt den Heilungsprozess“,

2.13.3.

„Verbessert Wohlbefinden und Lebensqualität“,

2.14.

„L. bei Lippenherpes

Herpesviren des Typs HSV-1 benötigen für ihr Wachstum die Aminosäure L-Arginin. Und diese nehmen wir, ohne dass wir es wissen, häufiger als wir denken zu uns. Um die Vermehrung der schmerzhaften und lästigen Vireninfektion zu unterbinden, ist daher ein spezieller Blocker notwendig. Diese Aufgabe übernimmt das in L. enthaltene L-Lysin. Es unterdrückt zuverlässig die entzündliche Phase einer Herpeserkrankung und verkürzt den Heilungsprozess dadurch signifikant um bis zu 5 Tage. Die Herpes spezifischen Symptome, vor allem das Spannungsgefühl, das Brennen und die lokalen Schmerzen werden deutlich gelindert. Die körperliche und seelische Lebensqualität steigert sich wieder. Ein gesundes Immunsystem ist weniger anfällig für Herpes, so dass eine Behandlung von innen, die Ursache angehend, den besten Erfolg verspricht. L. ist natürlich wirksam“,

2.15.

„L. unterstützt das Immunsystem

Ein gesundes Immunsystem ist weniger anfällig für Herpes, so dass eine Behandlung von innen, die Ursache angehend, und gleichzeitig das Immunsystem unterstützend, den besten Erfolg verspricht. L. enthält zusätzlich neben dem Arginin-Blocker L-Lysin Zink, Selen, die B-Vitamine B2, B6 und B12, Vitamin C, Vitamin D3, Vitamin E und Bioflavonoide, die im Zusammenspiel der Herpesproduktion hemmen, die Immunabwehr stärken und die Hauterneuerung fördern“,

2.16.

„L. dient der diätischen Behandlung von Lippenherpes. Die Inhaltsstoffe von L. weisen die Eigenschaft auf, bei beginnendem Juckreiz und Bläschenbildung in kürzester Zeit Herpes diätisch günstig beeinflussen zu können. Mit dem Verzehr von L. sollte unmittelbar nach dem ersten Kribbeln oder Brennen begonnen werden. Die Kombination von hochdosiertem Lysin mit ernährungsphysiologisch wichtigen Vitaminen, Spurenelementen und Bioflavonoiden hat die Eigenschaft, die entzündliche Phase einer Herpeserkrankung diätisch zu unterdrücken, und trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems sowie zur Erhaltung einer normalen Haut bei“,

2.17.

„Kann ich L. nur bei Lippenherpes nehmen?

L. ist zur diätischen Behandlung von Herpes-simplex-Viren, daher kann es auch unterstützend bei anderen Herpes-Infektionen eingenommen werden z.B. bei Genitalherpes, Gürtelrose oder Augenherpes“,

jeweils sofern dies geschieht wie in Anlage K4 wiedergegeben.

3.

wie folgt zu bewerben:

3.1.

„Reduziert Schmerzen, Spannen und Brennen“,

3.2.

„Verkürzt den Heilungsprozess“,

jeweils sofern dies geschieht wie in Anlage K5 wiedergegeben.

II.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 178,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.04.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Verurteilung zu Ziffer I. nur gegen Sicherheitsleistung iHv. 50.000,00 €. Hinsichtlich der Verurteilung zu Ziffer II. wird der Beklagten nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung iHv. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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