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Landgericht Bielefeld, 6 O 149/16

Datum:
16.10.2017
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 149/16
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2017:1016.6O149.16.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.574,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.04.2016 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs VW Tiguan 2.0 TDI mit der Fahrgestellnummer xxx.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.474,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.04.2016 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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