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Landgericht Bielefeld, 4 O 272/12

Datum:
06.10.2017
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 272/12
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2017:1006.4O272.12.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, Az: 26 U 172/17
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an die Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB seit dem 29.08.2012 zu zahlen.

Die Beklagte zu 1. wird weiter verurteilt, an die Kläger weitere Anwaltskosten in Höhe von 1.827,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.08.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen die Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 1. zu 60 %.

Die außergerichtlichen Kosten der Kläger trägt die Beklagte zu 1. zu 60 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1. tragen die Kläger zu 40 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2. tragen die Kläger zu 100 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist für die Parteien jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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