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Landgericht Bielefeld, 4 O 21/15

Datum:
12.04.2017
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 21/15
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2017:0412.4O21.15.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, Az: 9 U 86/17
 
Tenor:

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.211,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.09.2014 zu zahlen.

2.       Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche Aufwendungen, die dieser zukünftig noch für ihr Kassenmitglied C.U. aufgrund des Unfalls vom 31.03.2014 im Ladenlokal der Beklagten entstehen werden, in Höhe von 70 % zu ersetzen.

3.       Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 210,63 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.11.2014 zu zahlen.

4.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.       Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 60 % und der Beklagten zu 40 % auferlegt.

6.       Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags, für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für die Beklagte vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils durch sie zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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