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Landgericht Bielefeld, 2 O 343/16

Datum:
23.03.2017
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 343/16
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2017:0323.2O343.16.00
 
Tenor:

Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an die Klägerin 2.024,61 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.05.2016 zu zahlen;

die Beklagte zu 2) wird weiter verurteilt, die Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche Tätigkeit gemäß §§ 13, 14 Nr. 2300 VV RVG in Höhe von 330,95 € an die Klägerin zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) sowie die Hälfte ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten und die Hälfte der Gerichtskosten, sowie die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2).

Die Beklagte zu 2) trägt die Hälfte der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die Hälfte ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten.

Im Übrigen tragen die Klägerin und die Beklagte zu 1) jeweils die Hälfte der Gerichtskosten und ihre eigenen außergerichtlichen Kosten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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