Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Bielefeld, 2 O 298/13

Datum:
28.11.2017
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 298/13
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2017:1128.2O298.13.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen unbekannt
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, über die durch Urteil der Kammer – Einzelrichter – vom 18.11.2014 ausgeurteilten Beträge hinaus an den Kläger zu 2. weitere 300,00 € Schmerzensgeld und weitere 25,00 €, jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2013 zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage erneut abgewiesen.

3.

Von den Gerichtskosten, den außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2. und der Beklagten in beiden Verfahren erster Instanz haben der Kläger zu 2.  96 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 4 % zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu 2. allein zu tragen.

Im Übrigen – im Hinblick auf die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1. – bleibt es bei der Entscheidung gemäß Urteil vom 18.11.2014.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank