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Landgericht Bielefeld, 2 O 208/16

Datum:
31.01.2017
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 208/16
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2017:0131.2O208.16.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 9 U 24/17
 
Tenor:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.617,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 20.07.2016 zu zahlen.

2.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Inanspruchnahme auf außergerichtliche Rechtsanwaltskosten seines Prozessbevollmächtigten in Höhe von 255,85 € freizustellen.

3.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3 zu tragen.

5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
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