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Landgericht Bielefeld, 23 T 491/17

Datum:
04.10.2017
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 T 491/17
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2017:1004.23T491.17.00
 
Rechtskraft:
teilrechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der Haftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld vom 07.07.2017 rechtswidrig war.

Gerichtskosten für das Verfahren erster und zweiter Instanz werden nicht erhoben.

Die außergerichtlichen Auslagen, die dem Beteiligten zu 1. im Verfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstanden sind, trägt die Beteiligte zu 2.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.

 
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