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Landgericht Bielefeld, 15 O 67/17

Datum:
01.08.2017
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 O 67/17
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2017:0801.15O67.17.00
 
Tenor:

Es wird im Wege der einstweiligen Verfügung auf Grund des dem Beschluss beigefügten Antrages vom 29.07.2017 und wegen der Dringlichkeit des Falles ohne vorangegangene Verhandlung angeordnet:

1.)

Den Antragsgegnern wird es verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Arbeitnehmern anzubieten, für diese ihre vermeintlichen oder tatsächlichen Abfindungsansprüche durchzusetzen, insbesondere wenn dies geschieht, wie mit den Worten

"Wir setzen Ihr Recht durch

Wenn Sie uns beauftragen, holen unsere Rechtsexperten Ihnen Ihre Abfindung. Wir ziehen bis vor Gericht, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Sie können sich zurücklehnen und entspannen."

und in der Anlage ASt 1 wiedergegeben;

2.)

Den Antragsgegnern wird es verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs mit der Erstellung von Kündigungsschutzklagen für Arbeitnehmer zu werben, insbesondere wenn dies geschieht, wie mit den Worten

"Auf abfingungxxxx.de können gekündigte Arbeitnehmer durch die Eingabe weniger Details zur Kündigung kostenlos prüfen lassen, wie viel Abfindung Ihnen zusteht. Die Technologie von abfingungxxxx.de erstellt daraufhin automatisch eine individuelle Kündigungsklage. Anschließend übernimmt ein abfingungxxxx.de-Partneranwalt den Fall und reicht ohne Kostenrisiko für den Arbeitnehmer die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein und setzt den Anspruch der Betroffenen gegen den Arbeitgeber durch."

und in der Anlage ASt 2 wiedergegeben;

3.)

Den Antragsgegnern wird es verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs mit der Überprüfung der Höhe des vermeintlichen oder tatsächlichen Abfindungsanspruchs von Arbeitnehmern zu werben, insbesondere wenn dies geschieht, wie mit den Worten

"Auf abfingungxxxx.de können gekündigte Arbeitnehmer durch die Eingabe weniger Details zur Kündigung kostenlos prüfen lassen, wie viel Abfindung Ihnen zusteht. Die Technologie von abfingungxxxx.de erstellt daraufhin automatisch eine individuelle Kündigungsklage. Anschließend übernimmt ein abfingungxxxx.de-Partneranwalt den Fall und reicht ohne Kostenrisiko für den Arbeitnehmer die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein und setzt den Anspruch der Betroffenen gegen den Arbeitgeber durch."

und in der Anlage ASt 2 wiedergegeben;

4.)

Den Antragsgegnern wird es verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Arbeitnehmern die Durchsetzung ihrer Abfindungsansprüche anzubieten und dabei mit einem Preis in Höhe von 25 % der erzielten Abfindung zu werben, obwohl der richtige Preis bei 29,75 % der erzielten Abfindung liegt, insbesondere wenn dies geschieht, wie mit den Worten:

"Wieso behält abfingungxxxx.de 25 % der Abfindung ein?

Unsere Vergütung beträgt deshalb 25 % der Abfindung, damit wir Ihnen das Versprechen geben können, das gesamte Kostenrisiko Ihres Falles zu tragen. abfingungxxxx.de möchte als Held der Arbeitnehmer gerade auch für die Fälle aufkommen, bei denen keine Abfindung erzielt werden kann. Damit wir uns wirtschaftlich tragen und weiter unsere Dienstleistungen anbieten können, ist es notwendig, bei Erfolg 25 % der Abfindung einzubehalten. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis."

und in der Anlage ASt 3 wiedergegeben;

5.)

Den Antragsgegnern wird es verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Arbeitnehmern die Durchsetzung ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen Abfindungsansprüche anzubieten und dabei wörtlich oder sinngemäß mit der Aussage zu werben, man sei günstiger als jeder Anwalt, insbesondere wenn dies geschieht, wie mit den Worten

"Schon gewusst?

abfingungxxxx.de übernimmt Ihr volles Prozesskostenrisiko und ist günstiger als jeder Anwalt - es gibt nichts zu verlieren!

Jetzt selbst ausprobieren und weitersagen!"

und in der Anlage ASt 4 wiedergegeben;

6.)

Den Antragsgegnern wird es verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Arbeitnehmern die Durchsetzung ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen Abfindungsansprüche anzubieten und dabei wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, im Gegensatz zur Durchsetzung über die Antragsgegnerin zu 1.) sei diese über einen Anwalt teuer und aufwendig und mit einem hohen Kostenrisiko, hohem Zeitaufwand und Stress verbunden, insbesondere wenn dies geschieht, wie in der Anlage ASt 1 wiedergegeben;

7.)

Den Antragsgegnern wird es verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Arbeitnehmern die Durchsetzung ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen Abfindungsansprüche anzubieten und dabei mit Kundenbewertungen über die Abwicklung der Durchsetzung zu werben, obwohl noch keine Abwicklung erfolgt ist, insbesondere wenn dies geschieht, wie mit der Bewertung des Kunden "O. M." vom 02.06.2017 unter der Überschrift "Super Abwicklung" und den Worten

" einfache Abwicklung dank meiner Rechtsschutzversicherung. Sogar die Selbstbeteiligung wurde übernommen. Klasse!"

und in der Anlage ASt 1 wiedergegeben;

8.)

Den Antragsgegnern wird es verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Arbeitnehmern die Durchsetzung ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen Abfindungsansprüche anzubieten und dabei wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, jeder habe ein Recht auf Abfindung, insbesondere wenn dies geschieht, wie mit den Worten:

"abfingungxxxx.de Jeder hat ein Recht auf Abfindung! Recht ohne Risiko. Wir sind der Partner an Ihrer Seite."

und in der Anlage ASt 4 wiedergegeben;

9.)

Den Antragsgegnern wird es verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Arbeitnehmern die Durchsetzung ihrer vermeintlichen oder tatsächlichen Abfindungsansprüche anzubieten und dabei wörtlich oder sinngemäß zu behaupten, bei Beauftragung der Antragsgegnerin zu 1.) mit der Durchsetzung könne der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Abfindung kassieren, insbesondere wenn dies geschieht, wie mit den Worten

" Deine Checkliste

1. Ruhe bewahren

2. Arbeitslos melden

3. Mit abfingungxxxx.de Abfindung kassieren!

Innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung. Ohne Risiko, ohne Kosten!

und in der Anlage ASt 5 wiedergegeben;

10.)

den Antragsgegnern wird für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 1 und/oder Ziffer 2 und/oder Ziffer 3 und/oder Ziffer 4 und/oder Ziffer 5 und/oder Ziffer 6 und/oder Ziffer 7 und/oder Ziffer 8 und/oder Ziffer 9 ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft insgesamt 2 Jahre nicht übersteigen darf und bei der Antragsgegnerin zu 1.) an ihrem jeweiligen gesetzlichen Vertreter, zur Zeit Herrn Robin Friedlein, zu vollziehen ist;

Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den zu 90% Antragsgegnern als Gesamtschuldnern und zu 10% dem Antragsteller auferlegt.

 
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