Seite drucken
Entscheidung als PDF runterladen
sind auf Grund des Vergleichs vor dem Landgericht Bielefeld vom 25.02.2016 von dem Kläger 1.260,55 EUR - eintausendzweihundertsechzig Euro und fünfundfünfzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 29.02.2016 an die Beklagten zu erstatten.
Die Berechnung der gerichtlichen Kosten ist beigefügt.
Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.
Gründe:
21. GerichtskostenDie Gerichtskosten sind bereits ausgeglichen; es hat sich ein Erstattungsanspruch des Klägers gegen die Beklagten in Höhe von 2.964,95 Euro ergeben.Auf die beigefügte Abschrift der Gerichtskostenberechnung wird Bezug genommen.
32. Außergerichtliche KostenFolgende Beträge wurden zur Ausgleichung angemeldet:A. Kläger - Seite: 11.173,78 EuroB. Beklagten - Seite: 10.825,19 EuroC. Die ausgleichsfähigen Kosten betragen somit:Kläger - Seite: 11.173,78 EuroBeklagten - Seite: 10.825,19 EuroAusgleichsfähige Kosten insgesamt: 21.998,97 EuroVon den ausgleichsfähigen Kosten tragen die Beklagten 30%: 6.599,69 EuroAbzüglich der eigenen Kosten der Beklagten : 10.825,19 EuroErstattungsanspruch der Beklagtengegen den Kläger: 4.225,50 Euro
43. ZusammenfassungErstattungsanspruch Gerichtskosten des Klägersgegen die Beklagten : 2.964,95 EuroErstattungsanspruch außergerichtliche Kosten der Beklagtengegen den Kläger: 4.225,50 EuroGesamter Erstattungsanspruch der Beklagtengegen den Kläger: 1.260,55 Euro
5Die Klägerseits angemeldeten Kosten waren nicht zu beanstanden.
6Die Fahrtkosten, sowie die Gutachterkosten waren für das Verfahren notwendig im Sinne des § 91 ZPO und aufgrund dessen erstattungs- und ausgleichsfähig.
7Rechtsbehelfsbelehrung:
8Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben, sofern der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht Bielefeld, Niederwall 71, 33602 Bielefeld, oder dem Beschwerdegericht, dem Oberlandesgericht Hamm, Heßlerstr. 53, 59065 Hamm, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
9Die sofortige Beschwerde muss spätestens innerhalb von zwei Wochen bei dem Landgericht Bielefeld oder dem Oberlandesgericht Hamm eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
10Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
11Übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstandes nicht 200 EUR ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gegeben.
12Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Landgericht Bielefeld, Niederwall 71, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
13Die Erinnerung muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Landgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach dem Erlass des Beschlusses. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
14Bielefeld, 03.06.2016Landgericht