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Landgericht Bielefeld, 2 O 376/15

Datum:
22.11.2016
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 376/15
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2016:1122.2O376.15.00
 
Tenor:

1.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.018,73 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 10.07.2015 zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger sämtlichen weiteren Schaden, insbesondere die restlichen Reparaturkosten, die Umsatzsteuer und die Wertminderung, welche im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall vom 08.05.2015 entstanden sind und zukünftig entstehen werden, zu einem Drittel zu ersetzen.

3.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger in Höhe von insgesamt 334,75 € vorgerichtlich angefallener Rechtsanwaltskosten und Auslagen seiner Prozessbevollmächtigten freizustellen.

4.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 57 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 43 % zu tragen.

6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

Der Kläger kann die Vollstreckung seitens der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des für diese nach dem Urteil beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leisten.

 
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