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Landgericht Bielefeld, 2 O 29/16

Datum:
25.10.2016
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 29/16
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2016:1025.2O29.16.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.007,36 Euro sowie außergerichtliche Kosten in Höhe von 179,27 Euro, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 30.12.2015 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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