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Landgericht Bielefeld, 15 O 13/16

Datum:
12.04.2016
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
6. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Vorbehaltsurteil
Aktenzeichen:
15 O 13/16
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2016:0412.15O13.16.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 90.124,98 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 15.020,83 € seit dem 16.08.2015, dem 16.09.2015, dem 16.10.2015, dem 16.11.2015, dem 16.12.2015 und dem 16.01.2016 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leistet.

Der Beklagten bleibt die Ausführung ihrer Rechte im Nachverfahren vorbehalten.

 
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