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Landgericht Bielefeld, 23 T 466/15

Datum:
05.10.2015
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
23. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
23 T 466/15
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2015:1005.23T466.15.00
 
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, BGH XII ZB 498/15
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Herr O. T. wird zum Betreuer des Betroffenen für die Aufgabenkreise Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Regelung des Postverkehrs, Vermögensangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden und Sozialversicherungsträger und Wohnungsangelegenheiten bestellt.

Das Gericht wird spätestens zum 12.06.2022 über die Aufhebung oder Verlängerung der Betreuung entscheiden.

Die Entscheidung ist sofort wirksam.

 
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