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Landgericht Bielefeld, 8 O 13/14

Datum:
12.09.2014
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 13/14
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2014:0912.8O13.14.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger 32.850,00 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.11.2013 Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges des Herstellers Ford, Typ Seven Plus, Fahrzeugident-Nr.: xxx nebst einem Satz Schlüsseln und Fahrzeugbrief sowie weitere 1.474,89 € zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme der vorbezeichneten Gegenstände in Annahmeverzug befindet.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 1.314,71 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.1.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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