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Landgericht Bielefeld, 22 S 100/14

Datum:
30.06.2014
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 S 100/14
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2014:0630.22S100.14.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.02.2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (405 C 249/13) wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 1.520,64 EUR festgesetzt.

 
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