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Landgericht Bielefeld, 21 S 168/13

Datum:
27.08.2014
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 S 168/13
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2014:0827.21S168.13.00
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.08.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück teilweise – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39,82 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.05.2009 zu zahlen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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