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Landgericht Bielefeld, 101 StVK 4050/14

Datum:
19.11.2014
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
16. Strafvollstreckungskammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
101 StVK 4050/14
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2014:1119.101STVK4050.14.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Vollzug der Entscheidung über die Verlegung der Antragstellerin aus der

Justizvollzugsanstalt C. in den

geschlossenen Vollzug der Justizvollzugsanstalt D. wird bis

zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren ausgesetzt. Die Antragstellerin ist    

umgehend zurück zu verlegen.

Die Kosten des Eilverfahrens sowie die der Antragstellerin entstandenen

notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

Der Verfahrenswert für das Eilverfahren wird auf 250,00 EUR festgesetzt.

 
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