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Landgericht Bielefeld, 6 O 656/11

Datum:
12.03.2013
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 656/11
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2013:0312.6O656.11.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zur Masse einen Betrag von 27.481,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.03.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 36 % der Kläger, zu 64 % der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht der Beklagte zuvor entsprechend Sicherheit leistet.

 
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