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Landgericht Bielefeld, 6 O 537/12

Datum:
03.09.2013
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 537/12
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2013:0903.6O537.12.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.410,57 € nebstZinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatzhierauf seit dem 06.05.2012 zu zahlen, Zug um Zug gegenÜbertragung von 441 Stück Anteile des SEB Immo-Invest,ISIN DE0009802306.

2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahmeder ihr angebotenen Übertragung von 441 Stück Anteile desSEB Immo-Invest, ISIN DE0009802306, im Verzug befindet.

3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtlichangefallene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.023,16 € nebstZinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatzseit dem 06.01.2013 zu zahlen.

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 30 % die Klägerin,zu 70 % die Beklagte.

6. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedochnur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweilszu vollstreckenden Betrages.Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckungder Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %des vollstreckbaren Betrags abzuwenden, sofern nicht dieBeklagte zuvor entsprechend Sicherheit leistet.

 
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