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Landgericht Bielefeld, 2 O 272/12

Datum:
10.05.2013
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 272/12
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2013:0510.2O272.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 10.174,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 02.07.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen außergerichtlichen Kosten zu 80%, die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) zu 60 % und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) zu 100%. Die Beklagte zu 1) trägt die Kosten des Verfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 20% und ihre eigenen außergerichtlichen Kosten zu 40 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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