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Landgericht Bielefeld, 2 0 424/09

Datum:
09.04.2013
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 0 424/09
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2013:0409.2.0.424.09.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 34.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.07.2009 zu zahlen.

Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 9.116,25 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.12.2011 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger jeden weiteren materiellen sowie jeden weiteren derzeit noch nicht absehbaren immateriellen Schaden aus Anlass des Unfallgeschehens vom 16.09.2006 zu erstatten, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger und/oder sonstige Dritte übergegangen sind.

Die Beklagten werden schließlich als Gesamtschuldner verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr nach einem Streitwert von bis zu 50.000,00 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 

Tatbestand

Der Kläger macht Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall vom 16.09.2006 geltend.

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