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Landgericht Bielefeld, 18 O 160/12

Datum:
07.01.2013
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
18. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 O 160/12
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2013:0107.18O160.12.00
 
Tenor:

Das Landgericht Bielefeld erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf Antrag der Kläger im vermuteten Einverständnis der Beklagtengemäß § 281 ZPO ohne mündliche Verhandlung

an das Landgericht Düsseldorf.

Aus diesem Grund wird der anberaumte Termin vom 09.01.2013 aufgehoben.

 
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