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Landgericht Bielefeld, 17 O 13/13

Datum:
06.08.2013
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
8. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 O 13/13
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2013:0806.17O13.13.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.504,72 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.01.2013 und nebst 4,50 € Auslagen für eine Handelsregisteranfrage zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 29 %, die Klägerin 71 % zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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