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Landgericht Bielefeld, 15 O 173/12

Datum:
11.01.2013
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
6. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 O 173/12
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2013:0111.15O173.12.00
 
Tenor:

Im Wege der einstweiligen Verfügung wird es dem Antragsgegner untersagt, im geschäftlichen Verkehr für Arzneimittel mit den gemäß der Anlage A 1 ersichtlichen Versprechen 

„Wir wollen Sie noch besser bedienen – bitte beantworten Sie uns dazu drei kurze Fragen, 5,- € Marktforschungs-Rabatt für Ihre Antworten!“ 

zu werben und/oder den angekündigten Rabatt zu gewähren.Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung Ordnungsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht, wobei das einzelnen Ordnungsgeld den Betrag von 250.000,00 € und die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf. 

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. 

 
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