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Landgericht Bielefeld, 10 O 80/13

Datum:
13.08.2013
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
1. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 80/13
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2013:0813.10O80.13.00
 
Tenor:

1. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden abgelehnt.

2. Die Verfügungsklägerin hat die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungsklägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent der nach diesem Urteil zu vollstreckenden Kosten abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Teils erbringt.

 
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