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Landgericht Bielefeld, 22 S 178/12

Datum:
19.09.2012
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
22. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 S 178/12
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2012:0919.22S178.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bielefeld, 412 C 102/11
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 08.05.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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