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Landgericht Bielefeld, 21 S 161/11

Datum:
18.01.2012
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
21. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 S 161/11
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2012:0118.21S161.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bad Oeynhausen, 10 C 166/11
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – das am 25.8.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bad Oeynhausen (Az. 10 C 166/11) teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird – unter Klageabweisung im Übrigen – verurteilt, an die Autovermietung I. zur Rechnungsnummer 319487862 1.459,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2011 zu zahlen und an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 61,88 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.4.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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