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Landgericht Bielefeld, 18 O 89/12

Datum:
05.09.2012
Gericht:
Landgericht Bielefeld
Spruchkörper:
18. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 O 89/12
ECLI:
ECLI:DE:LGBI:2012:0905.18O89.12.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 812,02 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.04.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.

Das Urteil ist für beide Parteien vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien können die Vollstreckung des jeweiligen Gegners durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden.

 
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